ARBEITSKREIS INKASSOWATCH – WER WIR SIND

Im Herbst 2015 hat sich ein überregionaler Arbeitskreis aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Praktiker:innen der Schuldnerberatung zum AK „InkassoWatch“ zusammengefunden, der sich kritisch und verbandsunabhängig mit den Beitreibungsmethoden und Abrechnungspraktiken von Inkassodienstleistern und Inkassoanwälten auseinandersetzt.

HAUPTTHEMEN BZW. AUGENMERKE DIESER ARBEITSGRUPPE SIND:

  Anregungen und Vorschläge an den Gesetzgeber zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine seriöse

  Forderungsbeitreibung durch Inkassodienstleister/-anwälte

  Initiativen zur Verbesserung und Zentralisierung der Inkassoaufsicht

  Mitgestaltung bei der Evaluierung des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und …. (VVInkG)“ sowie Mitwirkung bei dessen interessengerechter Umsetzung

  Dokumentation unseriöser Inkassopraktiken und sonstiger Missstände beim Forderungseinzug

  Unterstützung/Hilfestellung bei (Muster-)Verfahren gegen unseriöse Inkassopraktiken durch Vermittlung von Rechtsanwälten und ggf. Zuschüssen zu den Prozesskosten

  Beschwerden zur Inkassoaufsicht bzw. zu den Rechtsanwaltskammern bei Missständen und unseriöser Inkassopraxis

  Erarbeiten von Praxishilfen für die Schuldnerberatung

  Öffentlichkeitsarbeit

Hintergrund und Motivation der Mitglieder des Arbeitskreises sind jahrelange Erfahrungen mit aus unserer Sicht rechtlich mehr als zweifelhaften Beitreibungs- und Abrechnungspraktiken von Inkassodienstleistern, spezialisierten Inkassoanwälten sowie konzerneigenen Unternehmen, die Forderungen aufkaufen und beitreiben lassen (Konzerninkasso). Dieses Zusammenwirken führte und führt mutmaßlich auch weiterhin zu unzulässigen oder jedenfalls unangemessen hohen Vergütungen und Auslagen zu Lasten der Schuldner:innen.

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2013 mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ versucht, gegenzusteuern und den Wildwuchs im Bereich der Inkassokosten zu begrenzen. Da dies nicht ausgereicht hat, wurde im Oktober 2021 ergänzend das „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und …. (VVInkG)“ in Kraft gesetzt, in dem einige Spitzen bei den ausufernden Inkassovergütungen beschnitten wurden. Es gilt weiterhin, die immer noch möglichen „Schlupflöcher“ für eine Überschreitung der Regelvergütung möglichst gering zu halten sowie die Inkassoaufsicht zu zentralisieren und möglichst effektiv und sachkundig aufzustellen.

Der „AK InkassoWatch“ wird seine fachliche Kompetenz zunächst im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des VVInkG in den Diskussionsprozess zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Exekutive einbringen.

Der Arbeitskreis wird weiterhin die Geschäftspraktiken der Inkassobranche kritisch beobachten und Missstände dokumentieren sowie versuchen, rechtswidrige Inkassopraktiken durch die zuständige Inkassoaufsicht/Anwaltskammer abstellen zu lassen bzw. per (Muster-)Feststellungsklage dagegen vorgehen.

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